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Schulordnung

Im Schuljahr 2014/15 arbeitete das Lehrerkollegium an mehreren Nachmittagen eine neue Schulordnung aus.
Diese wurde beim Schulforum den Elternvertretern vorgestellt und fand Zustimmung.
Einige kleine Ergänzungen und Verbesserungsvorschläge wurden gerne aufgenommen.
Seit dem Beginn des Schuljahres 2015/16 gilt nun die folgende Schulordnung -
damit sich alle orientieren und  wohlfühlen können.

   Unsere Schulordnung VS Bad Häring

 Jeder von uns ist anders, zum gemeinsamen Lernen brauchen wir aber Regeln.

 Wir Lehrerinnen und Lehrer sind überzeugt, dass das Lernen in der Schule davon abhängt, dass

·         die Freude und Neugierde am Lernen bei allen Schülerinnen und Schülern bewahrt und vermittelt wird,

·         die Kinder körperlich und seelisch wachsen und sich entfalten können,

·         ihnen geholfen wird, sich zu entwickeln und Stärken aufzubauen,

·         alle Schülerinnen und Schüler mit ihren Schwächen und Stärken angenommen werden.

 Deshalb ist wichtig, dass wir

Ø  in der Früh pünktlich sind (bis 07:50 Uhr) und vor dem Schulhaus ruhig und angemessen warten,

Ø  in der Garderobe Ordnung bewahren,

Ø  uns im Schulhaus leise und aufmerksam bewegen, sodass niemand gestört wird und keine Unfälle passieren,

Ø  fremdes Eigentum achten und es nicht ungefragt nehmen,

Ø  eine Gemeinschaft bilden und niemanden ausgrenzen,

Ø  am Arbeitsplatz auf Sauberkeit und Ordnung achten,

Ø  die Toiletten sauber halten,

Ø  nach dem Unterricht unverzüglich und friedlich nach Hause gehen.

 Wir verzichten auf

Ø  das Mitnehmen von schulfremden Gegenständen (Handys müssen ausgeschaltet in der Schultasche bleiben),

Ø  Lärm im Schulhaus,

Ø  Laufen, Rempeln, Stoßen und tätliche Übergriffe,

Ø  das Androhen von Gewalt mit Worten, Gesten oder Blicken,

Ø  beleidigende Äußerungen den MitschülerInnen und dem Schulpersonal gegenüber.

 Von den Eltern wünschen wir uns, dass sie

Ø  den Kindern ermöglichen, mit Energie (mit einer gesunden Jause und Wasser als Getränk) gut durch den Schultag zu kommen,

Ø  die Kinder über richtiges Verhalten belehren,

Ø  die Vollständigkeit der Hausübungen überprüfen,

Ø  die Schultaschen und Mitteilungen kontrollieren,

Ø  die Kinder nur gesund in die Schule schicken,

Ø  die Schule rechtzeitig über das Fernbleiben des Schulkindes informieren.

 Konsequenzen bei Nichteinhalten der Verhaltensvereinbarungen / Regeln:

Ø  Mutwillige Beschädigungen sind zu ersetzen, Verunreinigungen zu säubern.

Ø  Ein Ausschluss von Schulveranstaltungen ist möglich.

Ø  Ein schriftliches Begründen, eine Darstellung des Fehlverhaltens wird eingefordert.

Ø  Von der Lehrperson in Verwahrung genommene, schulfremde Gegenstände werden nur den Erziehungsberechtigten ausgehändigt.

Ø  Laut SchUG § 47 können als Erziehungsmittel bei Fehlverhalten der Schülerin/des Schülers Aufträge zum Nachholen versäumter Pflichten erteilt werden.

 

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Kontakt: direktion@vs-badhaering.tsn.at  Tel:05332/76158-30