Unsere Schulordnung VS Bad Häring
Jeder von uns ist anders, zum gemeinsamen Lernen brauchen wir aber
Regeln.
Wir Lehrerinnen und Lehrer sind überzeugt,
dass das Lernen in der Schule davon abhängt, dass
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die Freude und Neugierde am Lernen bei allen
Schülerinnen und Schülern bewahrt und vermittelt wird,
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die Kinder körperlich und seelisch wachsen und
sich entfalten können,
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ihnen geholfen wird, sich zu entwickeln und
Stärken aufzubauen,
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alle Schülerinnen und Schüler mit ihren
Schwächen und Stärken angenommen werden.
Deshalb ist wichtig, dass wir
Ø
in der Früh pünktlich sind (bis 07:50 Uhr) und vor dem Schulhaus ruhig
und angemessen warten,
Ø
in der Garderobe Ordnung bewahren,
Ø
uns im Schulhaus leise und aufmerksam bewegen, sodass niemand gestört
wird und keine Unfälle passieren,
Ø
fremdes Eigentum achten und es nicht ungefragt nehmen,
Ø
eine Gemeinschaft bilden und niemanden ausgrenzen,
Ø
am Arbeitsplatz auf Sauberkeit und Ordnung achten,
Ø
die Toiletten sauber halten,
Ø
nach dem Unterricht unverzüglich und friedlich nach Hause gehen.
Wir verzichten auf
Ø
das Mitnehmen von schulfremden Gegenständen (Handys müssen ausgeschaltet
in der Schultasche bleiben),
Ø
Lärm im Schulhaus,
Ø
Laufen, Rempeln, Stoßen und tätliche Übergriffe,
Ø
das Androhen von Gewalt mit Worten, Gesten oder Blicken,
Ø
beleidigende Äußerungen den MitschülerInnen und dem Schulpersonal
gegenüber.
Von den Eltern wünschen wir uns,
dass sie
Ø
den Kindern ermöglichen, mit Energie (mit einer gesunden Jause und Wasser
als Getränk) gut durch den Schultag zu kommen,
Ø
die Kinder über richtiges Verhalten belehren,
Ø
die Vollständigkeit der Hausübungen überprüfen,
Ø
die Schultaschen und Mitteilungen kontrollieren,
Ø
die Kinder nur gesund in die Schule schicken,
Ø
die Schule rechtzeitig über das Fernbleiben des Schulkindes informieren.
Konsequenzen bei Nichteinhalten
der Verhaltensvereinbarungen / Regeln:
Ø
Mutwillige Beschädigungen sind zu ersetzen, Verunreinigungen zu säubern.
Ø
Ein Ausschluss von Schulveranstaltungen ist möglich.
Ø
Ein schriftliches Begründen, eine Darstellung des Fehlverhaltens wird
eingefordert.
Ø
Von der Lehrperson in Verwahrung genommene, schulfremde Gegenstände
werden nur den Erziehungsberechtigten ausgehändigt.
Ø
Laut SchUG § 47 können als Erziehungsmittel bei Fehlverhalten der
Schülerin/des Schülers Aufträge zum Nachholen versäumter Pflichten
erteilt werden.